Tiere nie ohne Aufsicht in der Küche lassen

Written on 7 Oktober 2009 by

München (dpa/tmn) – Ähnlich wie Kleinkinder sollten Haustiere in der Küche nicht ohne Aufsicht sein. Sonst haben vor allem die meist gierigen Hunde schnell frisch gekochtes Essen verschlungen – und sich womöglich nicht um die Zahnstocher in der Roulade gekümmert.

Darauf weist die Aktion Tier in Berlin hin. Folge ist dann, dass der Tierarzt den Fremdkörper herausoperieren muss. Katzen sind zwar um einiges wählerischer als Hunde. Aber stehen die Rouladen noch auf dem Herd, und die Samtpfote tappt beim neugierigen Schnuppern auf die heiße Platte, kann auch das böse Folgen haben.

Quelle : sueddeutsche.de


Hunde dürfen nicht erben

Written on 5 Oktober 2009 by

Der letzte Wille gilt als heilig, dennoch hat nicht jedes Vermächtnis vor Gericht Bestand. Ein Hund kann nicht Alleinerbe eines Vermögens sein, auch wenn das Testament es so vorsieht. Ein aktuelles Urteil erlaubt einen Blick auf Sinn und Unsinn des Erbrechts.

BONN. Einen solchen Fall haben wahrscheinlich die wenigsten Richter in ihrer Laufbahn erlebt. Der Hund Lucky sollte Alleinerbe des Vermögens sein, so wie es das im Januar verstorbene Herrchen handschriftlich im Testament verfügt hatte. Das untersagte das Amtsgericht Euskirchen. Denn ein Tier ist nach dem Gesetz keine rechtsfähige Person und kann somit auch nicht erben. Damit sei das Testament eines 52-jährigen Mannes aus Euskirchen unwirksam, entschied das Bonner Landgericht am Freitag in einem Erbstreit auch in zweiter Instanz.

Der Euskirchener hatte seinen Hund als Alleinerben auch für die Häuser eingesetzt. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung des Amtsgerichts Euskirchen, das dem Halbbruder des Verstorbenen einen Erbschein ausgestellt hatte.

Dagegen hatte ein Freund des Toten geklagt. Im Testament war er beauftragt worden, sich um den Hund, aber auch um die Instandhaltung der Häuser zu kümmern. Nach Ansicht des Gerichtes hatte der Freund ausschließlich eine “Pflegeverpflichtung für den Hund”. Er sollte das Tier “gut behandeln, füttern und impfen”, aber erben sollte er nicht. Der Freund hatte argumentiert, er sei der rechtmäßige Erbe, weil er als neues Herrchen für Lucky eigentlich gemeint gewesen sei.

Quelle: handelsblatt.com